Wichtige Informationen für Sie!
Was benötigen Sie?
Eine Heilmittelverordnung ( Muster 13 Formular).
Verordnungswege
Folgende Ärzte stellen Verordnungen aus:
- Kinderärzte
- H.N.O-Ärzte
- Allgemeinmediziner
- Internisten
- Neurologen
- Phoniater
- Pädaudiologen
- Kieferorthopäden & Zahnärzte
Anmeldemöglichkeiten
- Telefonische Terminabsprache
- Persönliche Terminabsprache in der Praxis
- Anmeldung über unser Kontaktformular
- Anmeldung über unsere Mailadresse
Wen behandeln wir?
- Kinder und Erwachsenen aller Altersklassen
- Kassen- und Privatpatienten
Erstuntersuchung
Nach der Terminvereinbarung folgt die Erstuntersuchung. Während dieser Erstuntersuchung findet das Erstgespräch und die Diagnostik statt. Anschließend folgt die Befunderhebung und die Therapieplanung. Ihre Therapeutin informiert Sie nach der Erstuntersuchung über den weiteren Therapieverlauf und die Termine. Danach wird die Fortsetzung der Therapie mit Ihnen besprochen.
Therapie
Logopädische Behandlungen dauern je nach Störungsbild, 30, 45 oder 60 Minuten.
Die Behandlung kann sowohl individuell als auch in einer Kleingruppe stattfinden.
Kostenübernahme
Die Logopädie ist als Heilmittel, Bestandteil der medizinischen Grundversorgung und wird auf Verordnung des Arztes von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen gezahlt. Vom Gesetzgeber ist eine Eigenbeteiligung von 10 %, für Personen über 18 Jahre vorgeschrieben.
Jugendliche über 18 Jahren und Patienten, bei denen ein Befreiungsnachweis vorliegt, sind von der Zuzahlung befreit.
Behandlungsort
In den meisten Fällen findet die Behandlung in der Praxis statt. Ein Besuch bei Ihnen zu Hause, im Seniorenheim oder Pflegeheim sind ebenfalls möglich, falls vom Arzt verordnet.

